Sicherheit erhöhen

Die ARGEWO schafft 35.000 Rauchwarnmelder an

Nach der  Änderung  der Landesbauordnung NRW (§ 47 Abs. 7 BauO NRW) müssen Wohnungen ab 1. Januar 2017 grundsätzlich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Schlecht geregelt hat der Gesetzgeber allerdings die damit einhergehenden Überprüfung und Wartung der Geräte.

Diese obliegt dem Wohnungsnutzer. Diese Regelung  stellte eine besondere Herausforderung an die Wohnungsunternehmen dar, die nicht schon früher Rauchwarnmelder angeschafft haben. Das Problem liegt darin, daß eine nicht unerhebliche Zahl der Mieter dabei  auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Mitgliedsunternehmen der ARGEWO gewesen, die Wartung der Geräte beim Vermieter zu belassen.

 

Sicherheit für die Bewohner hat oberste Priorität

Die Vorstände der Mitgliedsunternehmen der ARGEWO werden das Problem dadurch anpacken, dass sie die Wohnungen mit 27.500 konventionellen Rauchwarnmeldern in den Wohn- und Schlafräumen sowie mit 7.500 funkvernetzen Rauchwarnmeldern in den Wohnungsfluren ausstatten. Die Funkgeräte in den Wohnungsfluren werden mit den Rauchmeldern in den Treppenhäusern, Kellerfluren und Dachböden verbunden. Damit ist gewährleistet, dass in einem akuten Fall die Mitbewohner eines Hauses gleichzeitig informiert werden und sie sich so frühzeitig auf den Notfall einstellen können. Eine hochwertige Batterie mit einer garantierten Standzeit von über 10 Jahren gewährleistet die Betriebssicherheit eines jeden Rauchwarnmelders für diesen Zeitraum.

ARGEWO tut mehr

Die Landesbauordnung NRW sieht eine Ausstattung der Treppenhäuser, Kellerflure und Dachböden mit Rauchwarnmeldern zwar nicht vor, die ARGEWO-Unternehmen haben sich trotzdem entschlossen, in diese zusätzlich Sicherheit zu investieren. In Mehrfamilienhäusern ist es nicht unüblich, dass in Kellerfluren und Dachböden zeitweise Gegenstände abgestellt werden, von denen eine Brandlast ausgehen kann. Daher gehen die Unternehmen zur Sicherheit ihrer Mieter über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Hohe Investitionskosten

Die Installation der Rauchmelder wird aufgrund der hohen Anzahl der zu installierenden Geräte einen Zeitraum von ca. 12 Monaten in Anspruch nehmen. Die ersten Wohnungen werden voraussichtlich im Sommer 2014 mit den Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Investitionssumme beläuft sich allein für die 6 teilnehmenden Unternehmen auf rund 780.000,00 Euro.

Aktuelles

Wohnungswirtschaft bündelt Kräfte

Ein Meilenstein für die Wohnungswirtschaft in Südwestfalen ist ereicht. 36 Wohnungsunternehmen, darunter auch die Unternehmen der argewo, haben sich zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Süwestfalen ist die stärkste Industrieregion in NRW. Die Kooperation verfolgt den Zweck, die gemeinsamen Interessen zu bündeln und Netzwerke zu bilden. Damit erreichen die Unternehmen gegenüber der Region, dem Land und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden deutlich mehr Gewicht.

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"Riegel vor" bei der argêwo

argêwo kooperiert mit der Polizei

Der materielle Verlust nach einem Einbruch ist für die Opfer meist das kleinere Übel. Oftmals erleiden sie psychische Störungen mit lebenslanger Angst, die ein alltäglicher Begleiter für die Einbruchsopfer wird. Um die Bürger zu sensibilisieren und Einbrüche zu verhindern hat die argêwo zusammen mit der Kreispolizeibehörde einen Kooperationsvertrag unterzeichnet.

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Gedankenaustausch mit Vertretern der Politik

Wahlkreisgespräch in Bad Berleburg

Am 18.09.2017, wenige Tage vor der Bundestagswahl 2017, fand in Bad Berleburg auf Einladung der argêwo eines der letzten Wahlkreisgespräche dieses Wahljahres statt.

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Stein auf Stein für San Rafael del Norte

Die „Arbeitsgemeinschaft der ehemals gemeinnützigen Siegerländer Wohnungsunternehmen (argêwo)“ und die „arge – Wohnungsunternehmen Sauerland und Wittgenstein“ unterstützen den Bau von zehn neuen Häusern im Siedlungsprojekt San Rafael del Norte in Nicaragua.

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Sicherheit erhöhen

Die ARGEWO schafft 35.000 Rauchwarnmelder an

Nach der  Änderung  der Landesbauordnung NRW (§ 47 Abs. 7 BauO NRW) müssen Wohnungen ab 1. Januar 2017 grundsätzlich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Schlecht geregelt hat der Gesetzgeber allerdings die damit einhergehenden Überprüfung und Wartung der Geräte.

Diese obliegt dem Wohnungsnutzer. Diese Regelung  stellte eine besondere Herausforderung an die Wohnungsunternehmen dar, die nicht schon früher Rauchwarnmelder angeschafft haben. Das Problem liegt darin, daß eine nicht unerhebliche Zahl der Mieter dabei  auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Mitgliedsunternehmen der ARGEWO gewesen, die Wartung der Geräte beim Vermieter zu belassen.

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Strombezug in Arbeit

Mieter zahlen an großen Teil der Energiewende

Unsere Kunden sind seit Jahren mit ständig steigenden Stromkosten konfrontiert. Jedes Jahr wieder finden unsere Mieter ein Schreiben im Briefkasten, mit dem der Grundversorger mitteilt, daß die Stromkosten leider wieder steigen.

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Gaspreis gedrückt

Gemeinsamer Gaseinkauf entlastet Mieter

Ein Ziel aller Unternehmen der argewo ist es, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Ende Oktober 2010 haben die Mitglieder der argewo die Energiekosten für etwa 25.000 Mieter im Siegerland nachhaltig gesenkt.

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